- Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende.
- Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Dieser Artikel der Datenschutz-Grundverordnung wird in dem Erwägungsgrund (140) der DSGVO näher erläutert.*
* Der jeweilige Bezug zwischen Erwägungsgründen und Artikeln der DSGVO basiert auf der fachlichen Einschätzung durch die Datenschutz-Experten von activeMind.legal.
Inhalt der DSGVO
KAPITEL I – Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 - 4)
KAPITEL II – Grundsätze (Art. 5 – 11)
- Artikel 5 - Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Artikel 6 - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Artikel 7 - Bedingungen für die Einwilligung
- Artikel 8 - Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- Artikel 9 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Artikel 10 - Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- Artikel 11 - Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
KAPITEL III – Rechte der betroffenen Person (Art. 12 - 23)
Abschnitt 1 - Transparenz und Modalitäten
Abschnitt 2 - Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
- Artikel 13 - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Artikel 14 - Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- Artikel 15 - Auskunftsrecht der betroffenen Person
Abschnitt 3 - Berichtigung und Löschung
- Artikel 16 - Recht auf Berichtigung
- Artikel 17 - Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Artikel 18 - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 19 - Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20 - Recht auf Datenübertragbarkeit
Abschnitt 4 - Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
- Artikel 21 - Widerspruchsrecht
- Artikel 22 - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Abschnitt 5 - Beschränkungen
KAPITEL IV – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Art. 24 - 43)
Abschnitt 1 – Allgemeine Pflichten
- Artikel 24 - Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Artikel 25 - Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Artikel 26 - Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
- Artikel 27 - Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Artikel 28 - Auftragsverarbeiter
- Artikel 29 - Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Artikel 30 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Artikel 31 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2 - Sicherheit personenbezogener Daten
- Artikel 32 - Sicherheit der Verarbeitung
- Artikel 33 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Artikel 34 - Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Abschnitt 3 - Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 4 - Datenschutzbeauftragter
- Artikel 37 - Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Artikel 38 - Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Artikel 39 - Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Abschnitt 5 - Verhaltensregeln und Zertifizierung
KAPITEL V – Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen (Art. 44 - 50)
- Artikel 44 - Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Artikel 45 - Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Artikel 46 - Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Artikel 47 - Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
- Artikel 48 - Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- Artikel 49 - Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Artikel 50 - Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
KAPITEL VI – Unabhängige Aufsichtsbehörden (Art. 51 – 59)
Abschnitt 1 - Unabhängigkeit
- Artikel 51 - Aufsichtsbehörde
- Artikel 52 - Unabhängigkeit
- Artikel 53 - Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
- Artikel 54 - Errichtung der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2 - Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
KAPITEL VII – Zusammenarbeit und Kohärenz (Art. 60 – 76)
Abschnitt 1 - Zusammenarbeit
- Artikel 60 - Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
- Artikel 61 - Gegenseitige Amtshilfe
- Artikel 62 - Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
Abschnitt 2 - Kohärenz
- Artikel 63 - Kohärenzverfahren
- Artikel 64 - Stellungnahme Ausschusses
- Artikel 65 - Streitbeilegung durch den Ausschuss
- Artikel 66 - Dringlichkeitsverfahren
- Artikel 67 - Informationsaustausch
Abschnitt 3 - Europäischer Datenschutzausschuss
KAPITEL VIII – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen (Art. 77 – 84)
- Artikel 77 - Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Artikel 78 - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Artikel 79 - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Artikel 80 - Vertretung von betroffenen Personen
- Artikel 81 - Aussetzung des Verfahrens
- Artikel 82 - Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Artikel 83 - Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Artikel 84 - Sanktionen
KAPITEL IX – Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (Art. 85 – 91)
- Artikel 85 - Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Artikel 86 - Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- Artikel 87 - Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- Artikel 88 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- Artikel 89 - Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- Artikel 90 - Geheimhaltungspflichten
- Artikel 91 - Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
KAPITEL X – Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte (Art. 92 – 93)
KAPITEL XI – Schlussbestimmungen (Art. 94 – 99)
- Artikel 94 - Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
- Artikel 95 - Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
- Artikel 96 - Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
- Artikel 97 - Berichte der Kommission
- Artikel 98 - Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
- Artikel 99 - Inkrafttreten und Anwendung