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Whistleblowing-Richtlinie

Mit einer Richtlinie zum Whistleblowing können Sie die Nutzung Ihrer internen Meldestelle optimal steuern. Die Leitlinie richtet sich dabei sowohl an hinweisgebende Personen als auch an Mitarbeitende bzw. Whistleblowing-Ombudspersonen, die eingehende Meldungen bearbeiten.

Die Vorlage von activeMind.legal Rechtsanwälte hilft Ihnen, eine konkrete Whistleblowing-Richtlinie für Ihre Organisation aufzusetzen.

Vorteile einer Whistleblowing-Richtlinie

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden sowie Kommunen mit 10.000 oder mehr Einwohnern müssen laut deutschem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) interne Meldestellen einrichten, um die Meldung von (das Unternehmen betreffenden) Missständen zu ermöglichen. Meldungen müssen elektronisch, schriftlich und mündlich erfolgen können. Im Idealfall setzen Unternehmen dafür ein Hinweisgebersystem ein.

Die Bearbeitung von bzw. der Umgang mit eingehenden Meldungen unterliegt strengen Anforderungen, insbesondere des Datenschutzes und der Vertraulichkeit. Dementsprechend sollten alle davon betroffenen Mitarbeitenden bzw. alternativ die externe Whistleblowing-Ombudsperson entsprechend auf ihre Pflichten hingewiesen werden. Eine Richtlinie ist dafür ein guter Rahmen.

Die Whistleblowing-Richtlinie wendet sich aber auch an (potenzielle) hinweisgebende Personen, um sie über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.

Erfahren Sie mehr zum Whistleblowing im Unternehmen und allen damit einhergehenden Pflichten!

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