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Die EU-Whistleblower-Richtlinie

Die EU-Whistleblower-Richtlinie soll Hinweisgeber, die die Öffentlichkeit oder Strafverfolgungsbehörden über geheime Missstände informieren, innerhalb der Europäischen Union (EU) besser und einheitlich zu schützen. Dafür hat die EU am 23. Oktober 2019 die Richtlinie 2019/1937/EU erlassen. Die Richtlinie sieht Mindeststandards für ein Meldeverfahren aber auch für den Schutz von Hinweisgebern vor.

Warum gibt es eine einheitliche Whistleblower-Regelung in der EU?

Bisher waren der Hinweisgeberschutz und die Förderung von Hinweisgebersystemen in den EU-Mitgliedsstaaten sehr uneinheitlich gestaltet, wodurch die Funktionsweise der Unionsvorschriften in allen Mitgliedsstaaten beeinträchtigt wurde.

Auch waren potenzielle Hinweisgeber aus Angst vor Repressalien häufig gehemmt, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. Um die Hemmschwelle zur Meldung von Rechtsverstößen innerhalb eines Unternehmens zu senken und das Whistleblowing zu erleichtern, verpflichtet die Richtlinie die nationalen Unternehmen zur Einrichtung interner Meldestellen, über die das Fehlverhalten von Kollegen angezeigt werden kann.

Was schreibt die Whistleblower-Richtlinie vor?

Mit Hilfe der EU-Whistleblower-Richtlinie sollen Hinweisgeber, die Verstöße gegen EU-Recht melden, anhand EU-weiter Mindeststandards besser geschützt werden. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob auch Verstöße gegen nationales Recht erfasst werden.

Hinweisgeber sollen unter anderem vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien bewahrt werden. Potenzielle Hinweisgeber waren aus Angst vor Repressalien häufig gehemmt, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. Um die Hemmschwelle zur Meldung von Rechtsverstößen innerhalb eines Unternehmens zu senken und zu erleichtern, verpflichtet die Richtlinie zur Einrichtung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes auf nationaler Ebene.

Wie weit ist die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Deutschland?

Nach langen Streitereien (die Mindeststandards der EU-Whistleblower-Richtlinie hätten die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Gesetz umsetzen sollen) ist in Deutschland am 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten.

Das Gesetz sieht wie auch die EU-Richtlinie vor, dass Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigen interne Wege zur Meldung von Verstößen einrichten müssen. Das Hinweisgeberschutzgesetz umfasst zudem nicht nur Verstöße gegen das Unionsrecht, sondern auch gegen deutsches Recht.

Tipp: Lesen Sie unsere ausführliche Anleitung zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz.

Fazit: EU-Whistleblower-Richtlinie greift auch in Deutschland

Seit Anfang Juli 2023 besteht nun auch endlich für deutsche Unternehmen Rechtssicherheit in Sachen Whistleblowing. Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht schafft Klarheit – kommt aber auch mit neuen Aufgaben im Bereich Compliance für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern daher.

Betroffene Unternehmen sollten insbesondere die Einrichtung einer internen Meldestelle vorantreiben und im Idealfall ein Hinweisgebersystem einrichten, das sowohl der EU-Whistleblower-Richtlinie als auch dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz entspricht und ein entsprechendes Datenschutzniveau beim Whistleblowing gewährleistet.

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