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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Prüfung der Risiken für betroffene Personen und konkrete Vorschläge für geeignete Abhilfemaßnahmen von erfahrenen Juristen.

Compliance schafft nachhaltig Vertrauen

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Zwei Mitarbeiterinnen der Kanzlei activeMind.leal diskutieren einen aktuellen Fall am Laptop

Muss Ihr Unternehmen eine DSFA durchführen?

Gemäß Art. 35 DSGVO ist eine DSFA immer dann zwingend durchzuführen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für betroffene Personen darstellt.

Dies ist etwa der Fall, wenn öffentlich zugängliche Bereiche (video-)überwacht werden oder eine umfangreiche Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten stattfindet (z.B. klinische Studien, biometrische Systeme zur Zutrittskontrolle oder Telemedizin-Lösungen).

Auch bei einer innovativen Verwendung neuer Technologien, wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz, ist eine DSFA oft notwendig. Selbst bei der Nutzung gängiger Tools wie Microsoft 365 kann eine DSFA gegebenenfalls rechtlich verpflichtend sein, beispielsweise wenn Activity Reports oder Workplace Analytics aktiviert sind.

Durchführung einer DSFA durch Juristen

Bei einer DSFA werden die geplanten Verarbeitungsvorgänge juristisch auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft, die Risiken systematisch erfasst und bewertet sowie Abhilfemaßnahmen identifiziert, um die Risiken so weit wie möglich zu reduzieren.

Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erfordert daher tiefgreifende juristische Kenntnisse sowie ein gutes Verständnis eingesetzter Technologien. Unsere erfahrenen Datenschutzberater helfen Ihnen gerne dabei, eine DSGVO-konforme DSFA im Rahmen eines digitalen oder Vor-Ort-Workshops durchzuführen.

Zwei Mitarbeiter von activeMind besprechen einen aktuellen Fall

Vier gute Gründe für activeMind.legal Rechtsanwälte als Ihren Partner

Datenschutz-Experten

Unsere Juristen sind auf das Datenschutzrecht spezialisiert und verfügen über langjährige Berufserfahrung sowie zahlreiche Zertifizierungen.

Umfassende
Branchenkenntnisse

Wir arbeiten mit Unternehmen verschiedenster Branchen zusammen und kennen dadurch die unterschiedlichsten Datenverarbeitungen sowie die damit verbundenen Risiken.

Praktische
Umsetzbarkeit

Wir langweilen Sie nicht mit theoretischen juristischen Abhandlungen. Stattdessen bekommen Sie konkrete Anweisungen, wie Sie Compliance in der Praxis erreichen.

Echte Enabler

Das Datenschutzrecht muss kein Hindernis für innovative Produkte und Services sein. Wo immer möglich, befähigen wir Sie zu den gewünschten Datenverarbeitungen.

Unverbindliche Anfrage

Damit wir Sie bei Ihrer DSFA bestmöglich unterstützen können, übermitteln Sie uns vorab bitte einige Informationen.

Einer unserer Mitarbeiter wird sich innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag für ein erstes Telefonat bei Ihnen melden!

Kontaktieren Sie uns!

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