Datenschutz
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activeMind.legal Rechtsanwälte bietet Ihnen umfassende Lösungen oder punktuelle Unterstützung für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen oder Konzern – von den Datenschutzexperten in Europa!
Datenschutzservices
EU- / DSGVO-Vertreter
Für Nicht-EU-Unternehmen:
Bestellen Sie unsere Kanzlei als Ihren EU-Vertreter nach DSGVO und verkaufen Sie Produkte und Services in der Union.
Konzern-Datenschutz
Für Unternehmensgruppen:
Flexibler Datenschutz-Support für Ihren Konzern und angegliederte Unternehmen in Europa und weltweit.
Spezielle Datenschutzservices
Services unserer Partner
In bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen Sie ebenfalls einen Vertreter bestellen, wenn Sie dort Geschäfte machen wollen.
Unsere Partner im Vereinigten Königreich und der Schweiz unterstützen Sie gerne dabei.
Schweiz-
Vertreter
activeMind.ch
UK-
Vertreter
activeMind.uk
Aktuelle Artikel zum Datenschutzrecht
Der europäische AI Act (KI-Verordnung)
Die Regulierung künstlicher Intelligenz in der EU – ein kurzer Überblick über die erfassten KI-Systeme und die entsprechenden Verpflichtungen der beteiligten Unternehmen.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sogenannte Whistleblower bzw. hinweisgebende Personen schützen. Arbeitgeber müssen diverse Auflagen erfüllen und ggfs. Interne Meldestellen einrichten.
Bias bei künstlicher Intelligenz: Risiken und Lösungsansätze
Welche Gefahren gehen von systematischen Verzerrungen bei KI aus – und wie können Unternehmen ihre KI-Systeme so gestalten, dass sie möglichst wenig bevor- oder benachteiligen?
Häufig gestellte Fragen zum betrieblichen Datenschutz
Die Experten von activeMind.legal Rechtsanwälte beraten weltweit Unternehmen zum Datenschutz und insbesondere zur DSGVO-Compliance.
An dieser Stelle finden Sie unsere Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Datenschutz in der Europäischen Union und unseren Services.
Welche Unternehmen müssen sich an die DSGVO halten?
Die Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung auf Unternehmen außerhalb der EU wird durch das sogenannte „Targeting“-Kriterium bestimmt. Dabei wird geprüft, ob personenbezogene Daten von betroffenen Personen in der EU verarbeitet werden und ob die Verarbeitungstätigkeiten mit Folgendem verbunden sind:
- ihnen Waren oder Dienstleistungen anzubieten (diese können kostenlos sein), oder
- die Überwachung ihres Verhaltens innerhalb der EU.