Datenschutz
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Umfassende Lösungen oder punktuelle Unterstützung für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen oder Konzern – von den Datenschutzexperten in Europa!
Unsere Datenschutzservices

EU- bzw. DSGVO-Vertreter
Für Nicht-EU-Unternehmen:
Bestellen Sie unsere Kanzlei als Ihren EU-Vertreter nach DSGVO und verkaufen Sie Produkte und Services in der Union.

Konzern-Datenschutz
Für Unternehmensgruppen:
Flexibler Datenschutz-Support für Ihren Konzern und angegliederte Unternehmen in Europa und weltweit.

Externer Datenschutzbeauftragter
Für Unternehmen in der EU :
Die umfassende Lösung für DSGVO-Compliance Ihres Unternehmens oder Konzerns.
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Datenschutz-
Audit
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Datenschutz-
folgenabschätzung
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Services unserer Partner
In bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen Sie ebenfalls einen Vertreter bestellen, wenn Sie dort Geschäfte machen wollen.
Unsere Partner im Vereinigten Königreich und der Schweiz unterstützen Sie gerne dabei.

Schweiz-
Vertreter
activeMind.ch

UK-
Vertreter
activeMind.uk
Aktuelle Artikel zum Datenschutzrecht
Dürfen Arbeitgeber Daten von Ex-Mitarbeitern an deren neue Arbeitgeber weitergeben?
Gibt der ehemalige Arbeitgeber Informationen über einen Arbeitnehmer an dessen neuen Arbeitgeber preis, kann dies zu Unterlassungsansprüchen führen. Zumindest dann, wenn nicht zwei wichtige Aspekte beachtet werden.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen Whistleblower in Unternehmen effektiv geschützt werden. Wir erklären, welche Unternehmen und anderen Organisationen welche Vorschriften beachten müssen – und wie sie das am besten in der Praxis umsetzen.
Darf man Falschparker zur Erstattung einer Anzeige fotografieren?
Das VG Ansbach hatte darüber zu entscheiden, ob das Fotografieren der KFZ-Kennzeichen von Falschparkern nach DSGVO rechtens ist. Das Gericht stellte dafür zwei wichtige Voraussetzungen auf.
Häufig gestellte Fragen zum betrieblichen Datenschutz
Die Experten der Kanzlei activeMind.legal beraten weltweit Unternehmen zum Datenschutz und insbesondere zur DSGVO-Compliance.
An dieser Stelle finden Sie unsere Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Datenschutz in der Europäischen Union und unseren Services.
Welche Unternehmen müssen sich an die DSGVO halten?
Die Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung auf Unternehmen außerhalb der EU wird durch das sogenannte „Targeting“-Kriterium bestimmt. Dabei wird geprüft, ob personenbezogene Daten von betroffenen Personen in der EU verarbeitet werden und ob die Verarbeitungstätigkeiten mit Folgendem verbunden sind:
- ihnen Waren oder Dienstleistungen anzubieten (diese können kostenlos sein), oder
- die Überwachung ihres Verhaltens innerhalb der EU.