Datenschutz
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Umfassende Lösungen oder punktuelle Unterstützung für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen oder Konzern – von den Datenschutzexperten in Europa!
Unsere Datenschutzservices

EU- bzw. DSGVO-Vertreter
Für Nicht-EU-Unternehmen:
Bestellen Sie unsere Kanzlei als Ihren EU-Vertreter nach DSGVO und verkaufen Sie Produkte und Services in der Union.

Konzern-Datenschutz
Für Unternehmensgruppen:
Flexibler Datenschutz-Support für Ihren Konzern und angegliederte Unternehmen in Europa und weltweit.

Externer Datenschutzbeauftragter
Für Unternehmen in der EU :
Die umfassende Lösung für DSGVO-Compliance Ihres Unternehmens oder Konzerns.
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Datenschutz-
Audit
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Datenschutz-
folgenabschätzung
Coming soon
Services unserer Partner
In bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen Sie ebenfalls einen Vertreter bestellen, wenn Sie dort Geschäfte machen wollen.
Unsere Partner im Vereinigten Königreich und der Schweiz unterstützen Sie gerne dabei.

Schweiz-
Vertreter
activeMind.ch

UK-
Vertreter
at activeMind.uk
coming soon
Aktuelle Artikel zum Datenschutzrecht
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt 2023. Wir erklären Unternehmen die wichtigsten Regelungen des Whistleblowing-Gesetzes und geben eine juristische Einschätzung.
EuGH zum Recht auf Auskunft über Empfänger von Daten
Verantwortliche müssen im Rahmen von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO die konkreten Empfänger personenbezogener Daten nennen – außer es liegt eine der wenigen Ausnahmen vor.
Indiens Digital Personal Data Protection Bill (DPDP)
Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs zum indischen Datenschutzgesetz DPDP, 2022 sowie die Auswirkungen auf Unternehmen in Indien und in der EU und den grenzüberschreitenden Datentransfer. Kompakt und praxisbezogen erklärt.
Häufig gestellte Fragen zum betrieblichen Datenschutz
Die Experten der Kanzlei activeMind.legal beraten weltweit Unternehmen zum Datenschutz und insbesondere zur DSGVO-Compliance.
An dieser Stelle finden Sie unsere Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Datenschutz in der Europäischen Union und unseren Services.
Welche Unternehmen müssen sich an die DSGVO halten?
Die Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung auf Unternehmen außerhalb der EU wird durch das sogenannte „Targeting“-Kriterium bestimmt. Dabei wird geprüft, ob personenbezogene Daten von betroffenen Personen in der EU verarbeitet werden und ob die Verarbeitungstätigkeiten mit Folgendem verbunden sind:
- ihnen Waren oder Dienstleistungen anzubieten (diese können kostenlos sein), oder
- die Überwachung ihres Verhaltens innerhalb der EU.