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Kontrolle von Auftragsverarbeitern
inkl. AV-Vertragsprüfung

Erstprüfung und Folgekontrollen Ihrer Auftragsverarbeiter sowie Unterstützung bei Vertragsgestaltung oder -prüfung von juristischen Experten.

Compliance schafft nachhaltig Vertrauen

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Müssen Sie Ihre Auftragsverarbeiter kontrollieren?

Als Verantwortlicher obliegt Ihnen laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Rechenschaftspflicht. Das heißt, Sie müssen nachweisen können, ob Sie die Anforderungen der Datenschutzgesetze einhalten.

Diese Rechenschaftspflicht erstreckt sich auch auf eingesetzte Dienstleister: Sie haben einen Nachweis über die datenschutzkonforme Auswahl aller Auftragsverarbeiter und über deren regelmäßige Kontrolle (mind. alle zwei Jahre) zu erbringen.

Bei Auswahl und Kontrolle von Auftragsverarbeitern gilt es (neben der datenschutzkonformen vertraglichen Ausgestaltung) insbesondere die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß dem aktuellen Stand der Technik und konkret bezogen auf die erbrachte Dienstleistung zu prüfen. Dies stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar!

Prüfung von Auftragsverarbeitern durch Juristen

Die Erstkontrolle im Auswahlverfahren sowie die Folgekontrollen bei bestehenden Auftragsverarbeitungen erfordern tiefgreifende juristische und technische Kenntnisse. Unsere spezialisierten Juristen unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt.

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Standardvertrag zur Auftragsverarbeitung, den Sie für Ihre Dienstleister einsetzen können. Hierbei berücksichtigen wir neben dem Datenschutzrecht auch Ihre Interessen und schöpfen den möglichen Gestaltungsspielraum in Ihrem Sinne aus. Gerne überprüfen und bewerten wir auch bereits vorhandene Verträge und weisen auf notwendige oder empfehlenswerte Änderungen hin.

Wenn Sie Auftragsverarbeitungs-Verträge Ihrer Dienstleister nutzen müssen, prüfen wir diese auf Konformität mit DSGVO und ggfs. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf versteckte Kostenfallen sowie darauf, ob die Verträge Ihren Interessen zuwiderlaufen, da zwar zulässige aber für Sie ungünstige Alternativen gewählt werden.

Wir prüfen vor der geplanten Zusammenarbeit die vertragliche und technische Ausgestaltung mit Ihren geplanten Dienstleistern und liefern einen aussagekräftigen Prüfbericht. Falls notwendig, helfen wir bei der Behebung von Missständen und der Aushandlung von empfehlenswerten Änderungen.

Haben Sie bereits bestehende Vertragsbeziehungen prüfen wir anhand des zwischen Ihnen und Ihren Dienstleister vorliegenden Auftragsverarbeitungs-Vertrages inklusive der zugesprochenen technischen und organisatorischen Maßnahmen die tatsächliche Umsetzung anhand einzelner Maßnahmen bei Ihren Auftragsverarbeitern. Sofern notwendig, machen wir konkrete Angaben zur Behebung gefundener Mängel.

Zwei Mitarbeiter von activeMind besprechen einen aktuellen Fall

4 Gründe, activeMind.legal Ihre datenschutzrechtlichen Prüfungen zu überlassen

Spezialisierte Juristen

Unsere Kanzlei mit Büros in Berlin und München ist auf das Datenschutzrecht und angrenzende Rechtsgebiete spezialisiert. Wir wissen nicht nur, was Sie laut DSGVO tun müssen, sondern auch wie das am besten geht.

Technische Expertise

Durch regelmäßige interne und externe Fortbildungen stellen wir sicher, dass unsere Consultants alle relevanten Technologien beherrschen und in der Praxis anwenden können.

Internationale Ausrichtung

In unserem Team sprechen wir 10+ europäische Sprachen und betreuen Mandanten aus aller Welt. Mit Partnerkanzleien im Vereinigten Königreich und der Schweiz können wir Auftragsverarbeiter in allen Ländern Europas prüfen.

Compliance Enabler

Datenschutz-, Informationssicherheits- und Qualitätssicherungs-Management leben wir in unserer Kanzlei jeden Tag. Compliance ist Teil unserer Unternehmens-DNA. Deshalb können wir Sie besonders gut zu rechtskonformen Geschäftsmodellen und Dienstleistungen befähigen.

Unverbindliche Anfrage

Damit wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Prüfung von Verträgen bzw. Auftragsverarbeitern erstellen können, benötigen wir bitte vorab einige Informationen.

Ein Mitarbeiter wird sich innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen melden, um einen Termin für ein erstes Telefonat vorzuschlagen.

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