Rechtsberatung zum internationalen Datenschutz
International agierende Unternehmen und Konzerne müssen in jedem Staat andere Datenschutzgesetze beachten – eine juristische, organisatorische und technische Herausforderung.
International agierende Unternehmen und Konzerne müssen in jedem Staat andere Datenschutzgesetze beachten – eine juristische, organisatorische und technische Herausforderung.
Ab Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen in der EU alle neuen Vorschriften technisch und organisatorisch umgesetzt haben.
Gemeinsam mit unseren Anwälten finden Sie heraus, wie Ihr Unternehmen fit wird für die DSGVO!
Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übertragen, können sich dafür nicht mehr auf das Safe-Harbor-Abkommen berufen. Als Nachfolgeregelung gilt seit 2016 das schon jetzt umstrittene EU-U.S. Privacy Shield. Darüber hinaus existieren einige Alternativen.
„Datenschutz – Made in Germany“ ist ein weltweit anerkanntes Qualitätsmerkmal. Die Umsetzung des Datenschutzes nach deutschen Vorgaben im Unternehmen verschafft Ihnen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil.
Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Unternehmen Datenschutz-Compliance erreicht und davon profitiert!
Das IT-Sicherheitsgesetz soll ganz allgemein die Datensicherheit und damit auch den Datenschutz in Deutschland erhöhen. Das Gesetz dürfte in den nächsten Jahren durch konkrete Verordnungen ergänzt werden.
Lassen Sie sich jetzt durch die Anwälte von activeMind.legal beraten – dann klappt es mit dem Datenschutz in jedem Staat!