Die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 darf nur unter behördlicher Aufsicht vorgenommen werden oder wenn dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorsieht, zulässig ist. Ein umfassendes Register der strafrechtlichen Verurteilungen darf nur unter behördlicher Aufsicht geführt werden.
Inhalt der DSGVO
KAPITEL I – Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 - 4)
KAPITEL II – Grundsätze (Art. 5 – 11)
- Artikel 5 - Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Artikel 6 - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Artikel 7 - Bedingungen für die Einwilligung
- Artikel 8 - Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- Artikel 9 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Artikel 10 - Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- Artikel 11 - Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
KAPITEL III – Rechte der betroffenen Person (Art. 12 - 23)
Abschnitt 1 - Transparenz und Modalitäten
Abschnitt 2 - Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
- Artikel 13 - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Artikel 14 - Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- Artikel 15 - Auskunftsrecht der betroffenen Person
Abschnitt 3 - Berichtigung und Löschung
- Artikel 16 - Recht auf Berichtigung
- Artikel 17 - Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Artikel 18 - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 19 - Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20 - Recht auf Datenübertragbarkeit
Abschnitt 4 - Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
- Artikel 21 - Widerspruchsrecht
- Artikel 22 - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Abschnitt 5 - Beschränkungen
KAPITEL IV – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Art. 24 - 43)
Abschnitt 1 – Allgemeine Pflichten
- Artikel 24 - Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Artikel 25 - Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Artikel 26 - Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
- Artikel 27 - Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Artikel 28 - Auftragsverarbeiter
- Artikel 29 - Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Artikel 30 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Artikel 31 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2 - Sicherheit personenbezogener Daten
- Artikel 32 - Sicherheit der Verarbeitung
- Artikel 33 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Artikel 34 - Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Abschnitt 3 - Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 4 - Datenschutzbeauftragter
- Artikel 37 - Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Artikel 38 - Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Artikel 39 - Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Abschnitt 5 - Verhaltensregeln und Zertifizierung
KAPITEL V – Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen (Art. 44 - 50)
- Artikel 44 - Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Artikel 45 - Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Artikel 46 - Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Artikel 47 - Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
- Artikel 48 - Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- Artikel 49 - Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Artikel 50 - Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
KAPITEL VI – Unabhängige Aufsichtsbehörden (Art. 51 – 59)
Abschnitt 1 - Unabhängigkeit
- Artikel 51 - Aufsichtsbehörde
- Artikel 52 - Unabhängigkeit
- Artikel 53 - Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
- Artikel 54 - Errichtung der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2 - Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
KAPITEL VII – Zusammenarbeit und Kohärenz (Art. 60 – 76)
Abschnitt 1 - Zusammenarbeit
- Artikel 60 - Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
- Artikel 61 - Gegenseitige Amtshilfe
- Artikel 62 - Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
Abschnitt 2 - Kohärenz
- Artikel 63 - Kohärenzverfahren
- Artikel 64 - Stellungnahme Ausschusses
- Artikel 65 - Streitbeilegung durch den Ausschuss
- Artikel 66 - Dringlichkeitsverfahren
- Artikel 67 - Informationsaustausch
Abschnitt 3 - Europäischer Datenschutzausschuss
KAPITEL VIII – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen (Art. 77 – 84)
- Artikel 77 - Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Artikel 78 - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Artikel 79 - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Artikel 80 - Vertretung von betroffenen Personen
- Artikel 81 - Aussetzung des Verfahrens
- Artikel 82 - Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Artikel 83 - Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Artikel 84 - Sanktionen
KAPITEL IX – Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (Art. 85 – 91)
- Artikel 85 - Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Artikel 86 - Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- Artikel 87 - Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- Artikel 88 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- Artikel 89 - Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- Artikel 90 - Geheimhaltungspflichten
- Artikel 91 - Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
KAPITEL X – Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte (Art. 92 – 93)
KAPITEL XI – Schlussbestimmungen (Art. 94 – 99)
- Artikel 94 - Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
- Artikel 95 - Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
- Artikel 96 - Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
- Artikel 97 - Berichte der Kommission
- Artikel 98 - Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
- Artikel 99 - Inkrafttreten und Anwendung