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Erwägungsgrund 172

Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012 (17) eine Stellungnahme abgegeben.


(17) ABl. C 192 vom 30.6.2012, S. 7.


Der Bezug zwischen Artikeln und Erwägungsgründen basiert auf der professionellen Einschätzung von activeMind.legal.

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