Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.
Erfahren Sie mehr über das Hinweisgeberschutzgesetz und seine Bedeutung für Unternehmen – und machen Sie sich mit den Vorgaben zum Whistleblowing in Unternehmen vertraut.
Hinweisgebersystem mit Whistleblowing-Ombudsperson
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