Der italienische Gesetzgeber hat die Öffnungsklauseln der DSGVO umfassend genutzt. Das italienische Datenschutzgesetz legt mehrere Datenschutzthemen fest, die Unternehmen wissen müssen, wie z.B. unaufgeforderte Bewerbungen, genetische, biometrische und gesundheitliche Daten; und er regelt umfassend Datenschutzsanktionen und -strafen.
Im Folgenden finden Sie die Ergänzungen und Abweichungen zur DSGVO zu den wichtigsten Themen des Schutzes personenbezogener Daten für Unternehmen. Wenn Themen nicht miteinander verknüpft sind, gibt es keine abweichenden oder spezifizierenden Bestimmungen im nationalen Datenschutzrecht.
- Spezifische Gesetze und offizielle Richtlinien
- Materieller und territorialer Anwendungsbereich
- Definitionen
- Rechtsgrundsätze
- Rechtsgrundlagen
- Sensible Daten
- Informationspflichten
- E-Marketing (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Cookies
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Rechte der betroffenen Personen
- Auftragsverarbeitung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datensicherheit (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenschutzverletzungen (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Datenschutzbeauftragter
- Zertifizierung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenübermittlung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Aufsichtsbehörden
- Sanktionen und Bußgelder
- Datenschutz für Beschäftigte
- Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung