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Definitionen im italienischen Datenschutzrecht

Artikel 121 des italienischen Datenschutzgesetzes enthält die Definitionen für die elektronischen Kommunikationsdienste, wie elektronische Kommunikation, Anruf, elektronische Kommunikationsnetze, öffentliche Kommunikationsnetze, elektronische Kommunikationsdienste, Auftragnehmer, Nutzer usw.

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