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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach italienischem Recht

DSFA-Liste der italienischen Aufsichtsbehörde

Die Schwarze Liste der Aktivitäten, welche die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) auslösen, ist verfügbar unter https://www.garanteprivacy.it/documents/10160/0/ALLEGATO+1+Elenco+delle+tipologie+di+trattamenti+soggetti+al+meccanismo+di+coerenza+da+sottoporre+a+valutazione+di+impatto (auf Italienisch). Es wird beispielsweise auf die nicht gelegentliche Verarbeitung von Daten schutzbedürftiger Personen (Minderjährige, ältere Menschen, Behinderte, Geisteskranke, Patienten, Asylbewerber) und die Verarbeitung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses durch technologische Systeme (einschließlich Videoüberwachung und Geolokalisierung) hingewiesen, welche die Möglichkeit der Fernsteuerung eines Mitarbeiters mit sich bringt.

Richtlinien der Aufsichtsbehörde

Es gibt keine Abweichungen von der DSGVO. Garante hat ein Informationsblatt für die DSFA sowie einen Überblick über die wichtigsten Punkte der WP29-Richtlinien veröffentlicht: https://www.garanteprivacy.it/regolamentoue/DPIA (auf Italienisch).

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