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Abweichungen des spanischen Datenschutzrechts von der DSGVO

Das spanische Gesetz zum Datenschutz (Staatsgesetz 3/2018) enthält mehrere Abweichungen zu verschiedenen Öffnungsklauseln der DSGVO. Dazu gehören beispielsweise die Betroffenenrechte, die pflichtmäßige Bestellung eines DSB, die Einwilligung eines Kindes und die Informationspflichten. Neben der der DSGVO in spanisches Recht, bietet das Staatsgesetz 3/2018 zum Datenschutz zusätzliche Regelungen im Bereich der digitalen Rechte von Bürgern und Arbeitnehmern. Dazu gehören Rechte auf Zugang zum Internet, digitale Bildung und digitale Entkoppelung vom Arbeitsplatz.

Mit dem Staatsgesetz 3/2018 hat Spanien einige erhebliche Abweichungen von der DSGVO eingeführt, die nicht zu vernachlässigen sind.

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