Definitionen im spanischen Datenschutzrecht

Das Staatsgesetz 3/2018 führt einen abweichenden Begriff für „Betroffener“ im Vergleich zum Wortlaut der DSGVO ein. Denn während die spanische Übersetzung der DSGVO von „interesado“ spricht, nennt das Staatsgesetz 3/2018 Betroffene „afectado“.

Darüber hinaus finden sich keine abweichenden Definitionen im Staatsgesetz 3/2018.

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