Das Staatsgesetz 3/2018 führt einen abweichenden Begriff für „Betroffener“ im Vergleich zum Wortlaut der DSGVO ein. Denn während die spanische Übersetzung der DSGVO von „interesado“ spricht, nennt das Staatsgesetz 3/2018 Betroffene „afectado“.
Darüber hinaus finden sich keine abweichenden Definitionen im Staatsgesetz 3/2018.