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Betroffenenrechte nach spanischem Datenschutzrecht

Recht auf Löschung und Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Gemäß Art. 15 (2) Staatsgesetz 3/2018 darf ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeiten, wenn es erforderlich ist, um zukünftige Marketingmaßnahmen gegenüber einem Betroffenen der Kontaktaufnahmen widerspricht zu verhindern.

Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund statistischer Zwecke

Betroffenenrechte können gem. Art. 25 (3) Staatsgesetz 3/2018 begrenzt werden, wenn die betreffenden Daten der statistischen Geheimhaltung unterliegen.

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