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Spezifische Datenschutz-Gesetze und offizielle Richtlinien in Spanien

Gesetze

Das Ley Orgánica 3/2018, de 5 de diciembre, de Protección de Datos Personales y garantía de los derechos digitales (Staatsgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte, kurz: Staatsgesetz 3/2018) trat am 7. Dezember 2018 in Kraft. Es hob das Königliche Gesetzesdekret 5/2018 vom 27. Juli und das Staatsgesetz 15/1999 auf, mit Ausnahme einiger weniger Verordnungen für den Polizei- und Justizsektor, die für letztere in Kraft bleiben.

Leitfaden der Aufsichtsbehörde

Leitfaden sind auf der offiziellen Website der spanischen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Agencia Española de Protección de Datos) verfügbar. Zusätzliche Artikel bezüglich verschiedener Datenschutzfragen sind im Blog der AEPD zu finden.

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