Auslegung des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
In einem Teilurteil vom 24.10.2018 musste sich das Oberlandesgericht (OLG) München mit der Frage auseinandersetzen, ob die Bestimmungen der DSGVO einem Auskunftsanspruch entgegenstehen, von dem auch Kundendaten betroffen waren.