Der französische Gesetzgeber hat die Öffnungsklauseln der DSGVO relativ umfangreich genutzt, um gesonderte Regelungen für den Datenschutz in Frankreich zu schaffen. Im Folgenden finden Sie die Ergänzungen und Abweichungen zur DSGVO zu den wichtigsten Themen des unternehmerischen Datenschutzes. Sind Themen nicht verlinkt, gibt es keine abweichenden Bestimmungen im nationalen Datenschutzrecht.
Im Folgenden finden Sie die Ergänzungen und Ausnahmen zur DSGVO zu den wichtigsten Themen des Schutzes personenbezogener Daten für Unternehmen. Sofern Themen nicht ausgefüllt sind, gibt es keine abweichenden oder spezifizierenden Bestimmungen im nationalen Datenschutzrecht.
- Spezifische Gesetze und offizielle Richtlinien
- Materieller und territorialer Anwendungsbereich (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Definitionen
- Rechtsgrundsätze (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Rechtsgrundlagen
- Sensible Daten
- Informationspflichten
- E-Marketing (Neuregelung durch ePrivacy Verordnung bleibt abzuwarten)
- Cookies
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall
- Rechte der betroffenen Personen
- Auftragsverarbeitung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datensicherheit
- Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Datenschutzbeauftragter (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Zertifizierung
- Datenübermittlung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Aufsichtsbehörden
- Sanktionen und Bußgelder (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenschutz für Beschäftigte (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung