Beweisverwertungsverbot bei unrechtmäßig eingesehenen E-Mails im Unternehmen
Wenn Arbeitgeber die Privatnutzung von geschäftlichen E-Mailkonten nicht verbieten, können durch verdeckte Einsichtnahme gewonnene Beweise nicht verwendet werden. Stattdessen bejaht das LAG Baden-Württemberg einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers.