Kanalübergreifende Einwilligungen sind zulässig, erteilte Einwilligungen erlöschen nicht zwangsläufig durch Zeitablauf
Der BGH musste sich mit Art und Dauer einer Einwilligung in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken beschäftigen. Die Richter schufen in beiden Fragen Klarheit.