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EmpCo – die Empowering-Consumers-Richtlinie

Nadine Kolbe

Rechtsreferendarin

Die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) verschärft die Regeln für Aussagen zu Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit. Pauschale Green Claims werden riskanter und Behauptungen müssen belegt werden. Dieser Beitrag zeigt, welche Aussagen besonders kritisch sind und wie Sie Ihre Nachhaltigkeitskommunikation so aufstellen, dass sie einer Prüfung standhält.

In aller Kürze

  • Die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) (Richtlinie (EU) 2024/825) soll Verbraucher besser vor unlauteren Praktiken hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit von Unternehmen oder Produkten schützen.
  • Die EmpCo-Vorgaben wurden in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und sind ab dem 27. September 2026 anwendbar.
  • Unternehmen sollten alle Aussagen, Claims und Siegel zu den Themen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit auf den Prüfstand stellen.

Was ist die EmpCo-Richtlinie – und warum trifft sie gerade Nachhaltigkeitsaussagen?

Die EmpCo-Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher bei nachhaltigen Kaufentscheidungen unterstützen und das sogenannte Greenwashing eindämmen, also irreführende Aussagen zur Umweltfreundlichkeit des Unternehmens oder seiner Produkte.

Der Hebel dafür sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen selbst: Die Aussagen müssen künftig nachvollziehbar und überprüfbar sein, egal ob sie auf einer Website, in Social Media, auf der Verpackung, im Produktblatt oder mündlich im Verkaufsgespräch fallen.

Neu ist dieses Grundprinzip nicht. Die Vorgaben bauen auf einem bekannten Grundsatz des Lauterkeitsrechts auf: Irreführende geschäftliche Handlungen sind unzulässig.

Irreführung liegt dabei nicht nur bei objektiv falschen Angaben vor, sondern auch dann, wenn eine Aussage im Gesamteindruck eine falsche Vorstellung erzeugt. Besonders relevant wird das, wenn es um wesentliche Merkmale geht. Dazu zählen künftig ausdrücklich auch ökologische und soziale Merkmale sowie Aspekte der Kreislaufwirtschaft wie Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten.

Welche Aussagen und Praktiken werden unter EmpCo besonders riskant?

Die EmpCo-Richtlinie erweitert die sogenannte „schwarze Liste“ der unlauteren Geschäftspraktiken aus dem UWG – also die Geschäftspraktiken, die immer unlauter sind, ohne dass es auf den Einzelfall ankommt. Für Unternehmen bedeutet das: Einige Formulierungen, die man heute häufig zu sehen bekommt, sind ab September 2026 nicht mehr zulässig.

Vier Fallgruppen sollten Sie dabei besonders im Blick haben:

Zu den allgemeinen Umweltaussagen zählen pauschale Labels wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“, „biobasiert” oder „nachhaltig”. Ihr Problem: Sie sagen nichts darüber, was umweltfreundlich eigentlich sein soll – und lassen sich daher nicht überprüfen.

Solche Aussagen sind künftig unter EmpCo nur noch erlaubt, wenn Sie sie auch belegen können. Die Bezugsmethode, der Umfang der Aussage und die Einschränkungen müssen klar sein. Konkret meint dies unter anderem welche Messwerte wurden der Aussage zugrunde gelegt, welche Studie wurde verwendet oder was sind die Vergleichswerte.  Wer „umweltfreundlich“ schreibt, muss beantworten können bezogen worauf, gemessen woran und mit welcher Grenze?

Betroffen sind außerdem Aussagen, die allein oder überwiegend auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen und den Eindruck erwecken, ein Produkt habe neutrale, verringerte oder sogar positive Auswirkungen auf das Klima. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nicht annehmen, ein Produkt verursache „keine Emissionen“, nur weil Zertifikate gekauft wurden.

Wenn Sie mit Kompensation arbeiten, sollten Sie das unter EmpCo klar benennen und zugleich vermeiden, dass die Botschaft als absolute Klimaneutralität verstanden wird. Dies wurde in der Vergangenheit in Deutschland bereits durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 27. Juni 2024, Az.: I ZR 98/23): Demnach ist eine Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ irreführend, wenn die Werbung nicht selbst erklärt, dass lediglich eine Kompensation erfolgt.

Auch Siegel und Gütezeichen geraten unter EmpCo stärker in den Fokus. Ein freiwilliges Vertrauenssiegel oder andere grafische Elemente dürfen nicht mehr als Nachweis für ökologische oder soziale Qualität dienen, wenn dahinter kein transparentes, unabhängiges Prüfverfahren steht oder wenn es nicht von staatlichen Stellen vorgegeben ist.

Selbstgestaltete Öko-Logos oder Eigen-Siegel ohne Prüfsystem sind damit ein Risiko und sollten nicht mehr genutzt werden. Unternehmen sollten sich daher fragen, welche Siegel sie aktuell einsetzen und ob sie für jedes Siegel belegen können, dass ein echtes Zertifizierungssystem dahintersteht.

Die EmpCo-Vorgaben adressieren zudem die Kreislaufwirtschaft. Aussagen zur Lebensdauer, Reparierbarkeit und zu Software-Updates dürfen nicht irreführend sein. Riskant sind insbesondere

  • vage Versprechen wie „besonders langlebig“ ohne zeitlichen Bezugspunkt,
  • das Verschweigen negativer Auswirkungen eines Updates oder
  • falsche Angaben zu Ersatzteilen und Zubehör.

Damit ist nicht mehr nur das Marketing gefragt. Produktmanagement und After-Sales-Prozesse müssen dafür sorgen, dass die Werbung zu dem passt, was das Produkt tatsächlich leistet.

Was bedeutet EmpCo für Marketing, Vertrieb und Produktmanagement?

Riskante Green Claims entstehen im Alltag meist an einer bestimmten Stelle: dann, wenn komplexe Fakten in eine kurze, werbliche Botschaft übersetzt werden. Ein Teaser auf der Website, ein Verpackungstext oder ein Etikett hat wenig Platz. Pauschale Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ wirken deshalb absolut, lassen aber offen, worauf sie sich beziehen, wie sie belegt sind und welche Grenzen gelten.

Für Marketing, Vertrieb und Produktmanagement gilt künftig: Kommuniziert wird nur, was zuvor intern geprüft wurde und tatsächlich belegbar ist. Das betrifft nicht nur Produktclaims, sondern auch Aussagen über das Unternehmen („Wir sind klimaneutral bis …“, „Unsere Lieferkette ist …“).

Achtung: Risiken entstehen häufig dort, wo Aussagen aus verschiedenen Kanälen widersprüchlich sind oder wo Vertrieb und Marketing die Claims verkürzen, zuspitzen oder in einen neuen Kontext stellen.

Eine konkrete, messbare Aussage ist belastbarer als ein pauschales Label. Statt „klimafreundliche Verpackung“ also lieber: „Verpackung enthält zu 50 % recyceltes PET.“ Das gleiche gilt für Aussagen zur Herstellung. Statt eine Ware als „nachhaltig und klimafreundlich produziert“ zu bewerben, sollten Sie benennen, worauf Sie sich beziehen. Zum Beispiel: „Unsere Produktion läuft zu 100 % mit erneuerbarer Energie“.

Je klarer Scope und Bezugspunkt sind (welcher Standort, welcher Zeitraum, welche Abgrenzung), desto einfacher lässt sich eine Aussage intern belegen und extern konsistent vertreten.

Welche Sanktionen drohen bei unlauteren Praktiken unter EmpCo?

Sollten Unternehmen den Vorgaben der EmpCo nicht nachkommen, drohen Ihnen Sanktionen und weitere mögliche rechtliche Konsequenzen. Die konkreten Sanktionen sowie deren Höhe hängen dabei von den nationalen Umsetzungen der Richtlinie ab. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich in Deutschland aus der neuen Fassung des § 19 UWG und kann je nach Fallkonstellation bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen.

Wie können Unternehmen EmpCo zügig umsetzen?

Um die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie schnell und zugleich konsequent umzusetzen, behandeln Sie Ihre Claims am besten wie jeden anderen Prozess, der Compliance-Vorgaben unterfällt: erfassen, prüfen, freigeben und pflegen. Es geht nicht darum, weniger über Nachhaltigkeit zu sprechen, sondern präzisieren.

Fünf konkrete Schritte helfen bei der Umsetzung von EmpCo:

  1. Bestandsliste erstellen: Wo kommunizieren Sie welche Umwelt- oder Nachhaltigkeitsclaims (Website, Produktverpackung, Siegel, Sales-Unterlagen, Social Media)?
  2. Claims klassifizieren: Pauschal oder konkret? Absolute Aussagen wie „klimaneutral“, „100 % nachhaltig“ gehören auf die kritische Liste.
  3. Nachweise prüfen und dokumentieren: Messwerte, Prüfberichte, Studien, Lieferketten-Nachweise – und vor allem eine klare Zuordnung, welcher Nachweis welchen Claim trägt.
  4. Claims präzisieren: Reichweite, Bezugsrahmen, Methode und Einschränkungen sichtbar machen (z. B. „bezogen auf …“, „gemessen nach …“, „gilt für …“).
  5. Freigabeprozess definieren: Wer prüft nach welchem Maßstab und was passiert mit Aussagen, die sich nicht belegen lassen? Solche Claims gehen nicht raus, bis der Nachweis steht.

Fazit: Wer wirbt, muss belegen

EmpCo verbietet Green Claims nicht – sie macht sie aber anspruchsvoller. Wer künftig mit Nachhaltigkeit wirbt, muss sagen können, was genau gemeint ist, und den Beleg dafür bereithalten. Das ist mehr Aufwand, aber es zahlt sich aus: Präzise Aussagen sind nicht nur rechtssicherer, sie sind auch glaubwürdiger.

Angesichts der Anwendbarkeit im September 2026 fangen Sie am besten jetzt an – mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Claims und der Frage, welche davon Sie im Zweifel wirklich belegen könnten.

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