Rechtsberatung zur
Entgelttransparenz
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Rechtssichere Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Unternehmen
Compliance schafft nachhaltig Vertrauen
Welche Unternehmen sind von der Entgelttransparenzrichtlinie betroffen?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) betrifft grundsätzlich alle Arbeitgeber, sowohl privat als auch öffentlich.
Die Rechte auf Entgelttransparenz beziehen sich auf jeden Arbeitnehmer, dies umfasst auch Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Führungskräfte, Praktikanten und Auszubildende.
Lediglich die in der EntgTranspRL enthaltenen Berichtspflichten und Informationspflichten greifen gegebenenfalls erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, hier ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie jedoch noch offen.
Was muss Ihr Unternehmen unter der Entgelttransparenzrichtlinie tun?
Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ umzusetzen, verpflichtet die Entgelttransparenzrichtlinie Arbeitgeber zu weitreichender Transparenz bei der Vergütung.
Die Richtlinie greift tief in bestehende HR-Prozesse ein: Stellenausschreibungen müssen künftig Gehaltsinformationen enthalten, Beschäftigte erhalten neue Auskunftsrechte und Unternehmen haben regelmäßig über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu berichten.
Hierbei wirken Entgelttransparenz, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht in einer komplexen Mischung, die für viele Personalverantwortliche äußerst herausfordernd ist.
Wie kann activeMind.legal Rechtsanwälte Ihr Unternehmen bei der Entgelttransparenz unterstützen?
Damit Sie Compliance mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erlangen, analysieren unsere erfahrenen Rechtsanwälte Ihre bestehenden Vergütungsstrukturen und HR-Prozesse. So zeigen wir Ihnen konkret, wo Handlungsbedarf besteht.
- Wir prüfen Ihre Stellenausschreibungen und Recruiting-Prozesse auf Konformität mit den neuen Vorab-Informationspflichten.
- Wir definieren Ihren Auskunftsprozess für Beschäftigte: Welche Daten müssen bereitgestellt werden – und in welcher Form, ohne datenschutzrechtliche Pflichten zu verletzen?
- Wir klären Ihre Berichtspflichten (Pay-Gap-Reporting): Welche Kennzahlen sind erforderlich, wie werden sie methodisch korrekt erhoben und dokumentiert?
- Wir schulen Ihre HR-Mitarbeiter – damit alle Beteiligten die neuen Anforderungen kennen und sicher anwenden können.
- Wir klären Mitbestimmungsrechte und erstellen erforderliche Betriebsvereinbarungen des Betriebsrats.
- Wir informieren Ihre Geschäftsleitung und Personalverantwortlichen proaktiv zum kommenden deutschen Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG): Was gilt weiterhin, was ändert sich, wo besteht Nachbesserungsbedarf?
Welche Vorteile haben Sie von unserer Beratung zur Entgelttransparenz?
Nach unserer Rechtsberatung können Sie alle Prozesse rund um die Entgelttransparenz selbsttätig einordnen, effizient steuern und rechtssicher umsetzen. Das schafft Vertrauen bei Aufsichtsbehörden, Mitarbeitern und Bewerbern.
Darüber hinaus sind Sie in der Lage, das Risiko von Klagen, Bußgeldern und Reputationsschäden durch eine strukturierte, dokumentierte Umsetzung deutlich zu reduzieren – und schaffen gleichzeitig eine faire, transparente Vergütungskultur als Wettbewerbsvorteil.
4 gute Gründe, warum activeMind.legal Rechtsanwälte Ihr idealer Partner in Sachen Entgelttransparenz ist
Spezialisierte Juristen
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Ganzheitlicher Ansatz
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Kostenfreie Erstberatung
Damit wir Ihre Situation und Ihren Handlungsbedarf im Bereich Entgelttransparenz besser verstehen, bieten wir Ihnen ein kostenloses Gespräch zur Auftragsklärung mit einem unserer Spezialisten an.
Wir kontaktieren Sie innerhalb zeitnah mit einem Terminvorschlag.
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