Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von Personen zu schaffen, die im beruflichen Kontext Verstöße gegen EU-Recht melden – sogenannte hinweisgebende Personen oder Whistleblower.
EU-Vorgaben zum Whistleblowing
Rechtswidriges Verhalten kann in Unternehmen und Organisationen in verschiedenen Bereichen auftreten, etwa im öffentlichen Auftragswesen, bei der Produktsicherheit oder im Umwelt- und Verbraucherschutz. Beschäftigte, die Kenntnis von solchen Missständen erlangen und diese melden, sollen durch ein hohes Schutzniveau vor Benachteiligungen (durch Arbeitgeber) bewahrt werden.
Dies ist Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937): Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, einen wirksamen und ausgewogenen Schutz von hinweisgebenden Personen sicherzustellen.
Bis zum 17. Dezember 2021 sollten alle Mitgliedstaaten die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Dabei gab es in diversen Länden größere Debatten und Verzögerungen bei der Gesetzgebung, etwa in Deutschland beim Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Hinweisgeberschutzgesetze von EU-Staaten
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die nationalen Vorschriften zum Whistleblowing in Unternehmen bzw. Whistleblower-Schutz sowie weiterführende Informationen zur Recherche:
Weitere Hinweisgeberschutzgesetze
Land | Hinweisgeberschutzgesetz |
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Vereinigtes Königreich |
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