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Hinweisgeberschutzgesetze in der EU

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von Personen zu schaffen, die im beruflichen Kontext Verstöße gegen EU-Recht melden – sogenannte hinweisgebende Personen oder Whistleblower.

EU-Vorgaben zum Whistleblowing

Rechtswidriges Verhalten kann in Unternehmen und Organisationen in verschiedenen Bereichen auftreten, etwa im öffentlichen Auftragswesen, bei der Produktsicherheit oder im Umwelt- und Verbraucherschutz. Beschäftigte, die Kenntnis von solchen Missständen erlangen und diese melden, sollen durch ein hohes Schutzniveau vor Benachteiligungen (durch Arbeitgeber) bewahrt werden.

Dies ist Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937): Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, einen wirksamen und ausgewogenen Schutz von hinweisgebenden Personen sicherzustellen.

Bis zum 17. Dezember 2021 sollten alle Mitgliedstaaten die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Dabei gab es in diversen Länden größere Debatten und Verzögerungen bei der Gesetzgebung, etwa in Deutschland beim Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).  

Hinweisgeberschutzgesetze von EU-Staaten

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die nationalen Vorschriften zum Whistleblowing in Unternehmen bzw. Whistleblower-Schutz sowie weiterführende Informationen zur Recherche:

Land Hinweisgeberschutzgesetz
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
(Süd-)Zypern

Weitere Hinweisgeberschutzgesetze

Land Hinweisgeberschutzgesetz
Vereinigtes Königreich

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