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Rechtsgrundlagen nach schwedischem Datenschutzrecht

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in SchwedenGesetzliche Verpflichtung

Verarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht erforderlich sind (Art. 6(c) GDPR) ergeben sich aus einem Gesetzgebungsakt, aus anderen gesetzlichen Vorschriften, einem Tarifvertrag oder einer Entscheidung, die aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Satzung ergangen ist.

Einwilligung von Kindern

In Schweden wird das Alter, in dem ein Kind eine gültige Einwilligung erteilen kann, auf 13 Jahre herabgesetzt (DPA Kapitel 2(4)). Ist das Kind unter 13 Jahren, ist die Verarbeitung nur dann rechtmäßig, wenn und soweit die Zustimmung von einem Erziehungsberechtigten erteilt oder genehmigt wird (DPA Kapitel 2(4)).

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