Mit dem Gesetzentwurf zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) konkretisiert die Bundesregierung erstmals, wie die regulatorischen Anforderungen auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollen. Im Zentrum stehen klare Zuständigkeiten, neue Aufsichtsstrukturen sowie Maßnahmen zur Förderung von Innovation. Damit nimmt Deutschland eine entscheidende Weichenstellung für die praktische Anwendung der KI-Regulierung vor.
In aller Kürze
- Mit dem Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz – KI-MIG) soll die EU-Verordnung (EU) 2024/1689 – besser bekannt als KI-Verordnung oder AI Act – in nationales Recht umgesetzt werden.
- Das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung liegt derzeit als Entwurf der Bundesregierung vor (Bundestag-Drucksache 21/4594) und muss nun im Bundestag behandelt werden.
- Die Frist für das neue Gesetz ist bereits am 2. August 2025 abgelaufen. Wann es in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht absehbar.
Was steckt hinter dem Gesetzentwurf zum KI-MIG?
Der vorliegende Entwurf eines KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes dient der operativen Umsetzung der KI-Verordnung, die seit August 2024 in Kraft ist und ab 2. August 2026 in weiten Teilen direkt anwendbar wird (wenngleich es auch hierzu Reformpläne gibt).
Ziel des KI-MIG ist es, die bereits unmittelbar geltenden europäischen Vorgaben durch nationale Regelungen zu flankieren – insbesondere dort, wo organisatorische und verfahrensrechtliche Ausgestaltung erforderlich ist.
Kern der europäischen Regelung ist ein risikobasierter Ansatz für KI-Systeme, der u. a. Verbote bestimmter Anwendungen, Anforderungen an Hochrisiko-KI sowie Transparenzpflichten vorsieht. Das deutsche Umsetzungsgesetz schafft hierfür die institutionellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen.
Zentrale Neuerungen des KI-MIG im Überblick
Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsicht
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme bestimmt – mit weitreichenden Kompetenzen in der Durchsetzung der KI-Verordnung:
- Zuständig für die Einhaltung der KI-Verordnung (sofern keine spezialgesetzlichen Zuständigkeiten greifen)
- Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmen und Bürger
- Weiterleitung und Koordination von Beschwerden
Zusätzlich entsteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, das die Zusammenarbeit zwischen Behörden strukturiert und als Schnittstelle zur EU fungiert.
Neue Aufsichtsstruktur für Hochrisiko-KI
Ein wesentliches Element ist die Einrichtung einer unabhängigen KI-Marktüberwachungskammer innerhalb der Bundesnetzagentur.
Diese soll insbesondere Hochrisiko-KI-Systeme überwachen, etwa in sensiblen Bereichen wie:
- Strafverfolgung
- Grenzmanagement
- Justiz und demokratische Prozesse
Parallel bleibt es bei sektorspezifischen Zuständigkeiten, etwa:
- BaFin für KI im Finanzsektor
- Landesbehörden für bestimmte öffentliche Anwendungen
Im Ergebnis entsteht ein hybrides Aufsichtssystem aus zentraler Steuerung und sektoraler Expertise.
Zentrale Beschwerdestelle für Bürger
Erstmals wird eine zentrale Beschwerdestelle für KI-Verstöße geschaffen:
- Bürger können mögliche Verstöße zentral melden
- Beschwerden werden an zuständige Behörden weitergeleitet
- Transparenz über Zuständigkeiten wird erhöht
Dies stärkt die Durchsetzbarkeit der KI-Regulierung aus Sicht der Betroffenen.
Fokus auf Innovationsförderung
Neben Regulierung setzt der Entwurf gezielt auf innovationspolitische Instrumente:
- Einrichtung von KI-Reallaboren (regulatorische Sandboxes)
- Beratungsangebote für Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups
- Schulungen und Informationsangebote zur Anwendung der KI-Verordnung
Ziel ist es, regulatorische Anforderungen und Innovationsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Bußgeld- und Sanktionssystem
Der Gesetzentwurf ergänzt das europäische Sanktionsregime um nationale Vorschriften:
- Bußgelder bis zu 50.000 Euro für Verstöße gegen Mitwirkungs- und Informationspflichten
- Ordnungswidrigkeiten u. a. bei fehlender Grundrechte-Folgenabschätzung oder unzureichender Zusammenarbeit mit Behörden
Wichtig ist, dass die wesentlichen materiellen Sanktionen sich weiterhin primär aus der KI-Verordnung selbst ergeben. Die deutschen Bußgelder könnten also zusätzlich verhängt werden.
Rechtliche Einordnung des KI-MIG
Der Gesetzentwurf zum KI-MIG ist ein klassisches Durchführungsgesetz: Er schafft keine neuen materiellen Anforderungen, sondern operationalisiert die europäische Regulierung. Entscheidend ist daher weniger was geregelt, sondern wie die Einhaltung künftig kontrolliert wird. Jetzt schon ist klar, dass Unternehmen mit deutlich erhöhter institutioneller Durchsetzung und Kontrolle rechnen müssen, wie das etwa schon von der DSGVO bekannt ist.
Aus Sicht der Praxis bedeutet das:
- Einerseits mehr behördliche Ansprechpartner – andererseits auch klarere Zuständigkeiten. Hier gilt es von Anfang an die richtigen Informationswege festzulegen und im Unternehmen zu kommunizieren.
- Eine höhere Prüf- und Kontrolldichte ist zu erwarten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein frühzeitiger Bedarf an Governance-Strukturen für KI entsteht, damit Sanktionsrisiken nicht zu hoch werden.
Fazit
Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz schafft Deutschland die institutionellen Grundlagen für die Umsetzung der KI-Verordnung. Die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur, neue Aufsichtsstrukturen für Hochrisiko-KI sowie gezielte Innovationsförderung markieren einen ausgewogenen Ansatz zwischen Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit.
Für Unternehmen wird entscheidend sein, sich frühzeitig auf die kommende Aufsichtspraxis einzustellen – insbesondere im Hinblick auf Dokumentationspflichten, Risikobewertungen und die Interaktion mit Behörden.
