Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten
Artikel 16(2)(i) Datenschutzgesetz sieht Abweichungen für die Verarbeitung bestimmter Kategorien von personenbezogenen Daten vor. Dementsprechend kann der Datenschutzverantwortliche bestimmte Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten, wenn die Verarbeitung erforderlich ist für:
- den Zweck der Sozialversicherung,
- die Sozialversicherung von Polizisten und Soldaten,
- die Bereitstellung staatlicher Sozialleistungen, Beiträge zur sozialen Eingliederung einer körperlich behinderten natürlichen Person,
- die Bereitstellung von Sozialdiensten,
- die Durchführung von Maßnahmen zum sozial-rechtlichen Schutz von Kindern und sozialen Kuratorien,
- den Zweck der Bereitstellung der Unterstützung in Armut oder
- den Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen oder der Ausübung der Rechte des Datenschutzverantwortlichen zuständig für die Verarbeitung im Bereich des Arbeitsrechts und der Arbeitsvermittlung, wenn diese Verarbeitung auf dem in der Slowakischen Republik geltenden Recht oder einem internationalen Vertrag beruht