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Rechtsgrundlagen nach slowakischem Datenschutzrecht

Behörden

Artikel 13(f) Datenschutzgesetz ist anwendbar im Falle der Verarbeitung, die für die Zwecke der berechtigten Interessen des Datenschutzverantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Sie stellt ausdrücklich fest, dass die Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben keine personenbezogenen Daten auf Grundlage dieser Rechtsgrundlage verarbeiten dürfen.

Journalistische, akademische, künstlerische und literarische Zwecke

Eine weitere Präzisierungsvorschrift ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Zustimmung für bestimmte Kategorien von Datenschutzverantwortlichen, insbesondere in der Medienbranche, relevant. Der Datenschutzverantwortliche kann personenbezogene Daten verarbeiten, wenn dies für die Information der Öffentlichkeit über Massenmedien erforderlich ist und sich eine solche Verarbeitung auf den Tätigkeitsbereich des Datenschutzverantwortlichen stützt (z.B.: es handelt sich um ein Medienunternehmen) (Artikel 78(2) Datenschutzgesetz).

Richtlinien der slowakischen Aufsichtsbehörde

Die slowakische Datenschutzbehörde hat am 22. Januar 2019 Richtlinien zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Nr. 2/2018 veröffentlicht (auf Slowakisch), die hier verfügbar sind: https://dataprotection.gov.sk/uoou/sk/content/metodicke-usmernenie-c-22018-zakonnost-spracuvania-aktualizovana-verzia-zo-dna-22012019.

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