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Definitionen in der slowakischen Datenschutzrecht

Daten zum Thema Gesundheit

Daten über den Gesundheitszustand: Die Definition umfasst nicht nur Daten über eine Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, sondern auch Daten über die mit der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen verbundenen Dienstleistungen (Artikel 5(d) Datenschutzgesetz).

Protokoll

Protokoll: Die Aufzeichnung einer Aktivität eines Benutzers in einem automatisierten Informationssystem (Artikel 5(i) Datenschutzgesetz).

Verschlüsselung

Verschlüsselung: Die Transformation personenbezogener Daten mit einem Verfahren, nach dem eine weitere Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten nur noch möglich ist, wenn bestimmte Parameter, wie z.B. ein Schlüssel oder Passwort, verwendet werden (Artikel 5(j) Datenschutzgesetz).

Online-Kennung

Online-Kennung: Der von seiner Vorrichtung, Anwendung, seinem Tool und seinem Protokoll bereitgestellte Identifikator, wie Internetprotokolladressen, Cookie-Identifikatoren, Login-Informationen für Online-Dienste, Radiofrequenz-Identifikationsmarkierungen, die Spuren hinterlassen können, die insbesondere in Kombination mit eindeutigen Identifikatoren und anderen Informationen, die von den Servern empfangen werden, verwendet werden können, um Profile der natürlichen Personen zu erstellen und sie zu identifizieren (Artikel 5(k) Datenschutzgesetz).

Betroffene Person

Betroffene Person: Jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (Artikel 5(n) Datenschutzgesetz).

Datenschutzverantwortliche

Der Datenschutzverantwortliche: Die Definition basiert auf der Definition im der DSGVO, stellt aber ausdrücklich fest, dass der Datenschutzverantwortliche die Zwecke und Mittel für eine Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem eigenen Namen bestimmt (Artikel 5(o) Datenschutzgesetz).

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter: Die vom Datenschutzverantwortlichen oder Auftragsverarbeiter benannte Person, welche die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gemäß dem Datenschutzgesetz (Artikel 5(s) Datenschutzgesetz) erfüllt.

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex: Das Regelwerk für den Schutz personenbezogener Daten der betroffenen Person, zu dessen Einhaltung sich ein Datenschutzverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet hat (Artikel 5(y) Datenschutzgesetz).

Mitgliedstaat

Mitgliedstaat: Ein Staat, der ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eine Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist (Artikel 5(aa) Datenschutzgesetz).

Drittland

Drittland: Ein Staat, der kein Mitgliedstaat ist (Artikel 5(ab) Datenschutzgesetz).

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