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Sanktionen und Bußgelder unter schwedischem Datenschutzrecht

Kapitel 6 des schwedischen Datenschutzgesetzes verwaltet die Durchsetzungsbefugnisse der schwedischen Datenschutzbehörde.

Darüber hinaus kann die Behörde zur Verhängung von Geldbußen auch:

  • Warnungen aussprechen, wenn ein geplanter Zeitpunkt der Verarbeitung personenbezogener Daten wahrscheinlich gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt;
  • Ermahnen, wenn eine laufende Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt;
  • Überprüfungen von Verarbeitungstätigkeiten.

Darüber hinaus können auch Behörden mit Bußgeldern belegt werden. Für weniger schwere Verstöße soll die Geldbuße bis zu 5 Millionen SEK und für schwere Verstöße bis zu 10 Millionen SEK betragen.

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