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Informationspflichten im schwedischen Datenschutzrecht

Die schwedische Datenschutzbehörde verlangt grundsätzlich, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Schwedisch zur Verfügung stellt. Die schwedische Behörde folgt hiermit den Leitlinien der Artikel-29-Arbeitsgruppe (WP260) bzgl. der Transparenz, in denen es heißt, dass Informationen in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden müssen.

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