Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung gemäß schwedischem Datenschutzrecht

Die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten kann für Archivierungszwecke genehmigt werden, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, damit der für die Verarbeitung Verantwortliche die Archivierungsvorschriften einhalten kann (Kapitel 3(6) DPA).

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