Materieller und territorialer Anwendungsbereich des schwedischen Datenschutzrechts

Ausnahmeregelungen

Gemäß Kapitel 1(7) und Kapitel 2-5 des schwedischen Datenschutzgesetzes sowie Art. 35-50 des GDPR gelten nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken oder zur wissenschaftlichen, künstlerischen und literarischen Erschließung.

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