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Definitionen im irischen Datenschutzrecht

Teil 5 Kapitel 1 des Irish Data Protection Act enthält detailliertere Beschreibungen der folgenden Definitionen:

Zuständige Aufsichtsbehörde

“Zuständige Behörde” ist eine Behörde, die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen im Staat zuständig ist, einschließlich der Abwehr und Verhütung von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit oder jeder anderen Einrichtung oder Einrichtung, die nach dem Gesetz befugt ist, öffentliche Befugnisse und Befugnisse zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen im Staat auszuüben, einschließlich der Abwehr und Verhütung von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit (Part 5 Section 69 des Irish Data Protection Act).

Kind

Das Landesrecht stellt Kinder besonders unter Schutz. Unter dem Begriff „Kind“, ist nach Teil 3 Abschnitt 29 Irish Data Protection Act, eine Person unter 18 Jahren gemeint.

Direktmarketing

Kapitel 3 Abschnitt 58 des irischen Datenschutzgesetzes betrifft Direktmarketing im Sinne von Artikel 21 DSGVO. In einem Staat  fällt unter “Direktmarketing” auch der postalsiche Direktversand außer der Versand, der im Zuge von Wahlverfahren im Staat von einer politischen Partei oder ihren Mitgliedern, einem Kandidaten zur Wahl oder einem Inhaber eines gewählten politischen Amtes im Staat und von der Referendumskommission in Ausübung ihrer Funktionen durchgeführt wird.

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