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Rechtsgrundsätze des ungarischen Datenschutzrechts

Ergänzend zur DSGVO bestimmt Art. 4 Abs. 5 des Info-Gesetzes, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten als rechtmäßig und angemessen gilt, wenn die betroffene Person im Rahmen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung an ihrem Wohnsitz oder Aufenthaltsort besucht wird, um ihre Meinung zu äußern.

Das Info-Gesetz schreibt vor, dass die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen dem Info-Gesetz entsprechend verarbeitet werden und dass die Kontaktaufnahme nicht für geschäftliche Zwecke bestimmt sein darf. Die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen ist an gesetzlichen Feiertagen gemäß dem ungarischen Arbeitsgesetzbuch nicht gestattet.

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