Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung gemäß ungarischem Datenschutzrecht

Eine Einrichtung, die wissenschaftliche Forschung betreibt, kann personenbezogene Daten offenlegen, wenn es erforderlich ist, Ergebnisse aus historischen Ereignissen vorzulegen (§ 5 Abs. 8 Info-Gesetz).

Kontaktieren Sie uns!