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Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall nach der DSGVO

Der Einzelne hat das Recht, sich nicht Entscheidungen zu unterziehen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung (ohne menschliche Eingriffe in die Entscheidungsfindung), einschließlich der Profilerstellung, beruhen. Die betroffenen Personen können dieses Recht ausüben, wenn solche Entscheidungen Rechtswirkungen oder andere wesentliche Auswirkungen auf sie haben.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den WP29-Leitlinien für automatisierte individuelle Entscheidungsfindung und Profilerstellung unter https://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_id=47742

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