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Sanktionen und Bußgelder unter belgischem Datenschutzrecht

Art. 222 des belgischen Datenschutzgesetzes sieht eine Geldbuße von 250 EUR bis 15.000 EUR vor, bei:

  • Verarbeitung personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage
  • Verstoß gegen Grundsätze nach Art. 5 oder 28 DSGVO
  • Eine Verarbeitung der nach Art. 21 DSGVO widersprochen wurde wird ohne zwingende rechtliche Gründe fortgeführt
  • Drittland-Transfer unter grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen Art. 44-49 oder 66 -70 DSGVO
  • Missachtung von Anweisungen der Aufsichtsbehörde
  • Behinderung der Kontrollarbeit der Aufsichtsbehörde (oder eingesetzter Dritter)
  • Rebellion im Sinne des Art. 269 des Belgischen Strafgesetzbuches gegenüber Mitarbeitern der Aufsichtsbehörde
  • Erhalt und/oder Nutzung von abgelaufenen Zertifikaten nicht akkreditierter Stellen im Sinne des Art. 42 DSGVO
  • Erhalt einer Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO anhand falscher/unrichtiger Dokumente
  • Auftreten als akkreditierte Zertifizierungsstelle ohne die Akkreditierung der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Verstößen gegen Art. 41-42 DSGVO

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