Search

Betroffenenrechte nach belgischem Datenschutzrecht

Rechte der betroffenen Personen (nach Artikel 12 bis 22 DSGVO) und das Transparenzgebot aus Art. 5 der DSGVO sind nicht anwendbar bei bestimmten öffentliche Stellen (z.B. Nachrichten- oder Sicherheitsdienste, Finanzbehörden, Ermittlungsbehörden) (Art.11 – Art. 17 des belgischen Datenschutzgesetzes).

Kontaktieren Sie uns!

Sichern Sie sich das Wissen unserer Experten!

Abonnieren Sie unseren Newsletter: