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Materieller und territorialer Anwendungsbereich des österreichischen Datenschutzrechts

Die Bestimmungen des DSG sind auf die Verwendung von personenbezogenen Daten im Inland anzuwenden.

Darüber hinaus ist das DSG auf die Verwendung von Daten im Ausland anzuwenden, soweit diese Verwendung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Zwecke einer in Österreich gelegenen Haupt- oder Zweigniederlassung eines Auftraggebers geschieht.

Abweichend von diesen Bestimmungen ist das Recht des Sitzstaates des Auftraggebers auf eine Datenverarbeitung in Österreich anzuwenden, wenn ein Auftraggeber des privaten Bereichs mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union personenbezogene Daten in Österreich zu einem Zweck verwendet, der keiner in Österreich gelegenen Niederlassung dieses Auftraggebers zuzurechnen ist.

Weiters ist das Bundesgesetz nicht anzuwenden, soweit personenbezogene Daten durch das Inland nur durchgeführt werden.

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