EuGH urteilt zu Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Immaterieller Schaden, Schadensersatz und Erheblichkeitsschwelle – der EuGH fällt ein lang erwartetes Urteil. Die nun geschaffene Rechtssicherheit könnte zu größeren Klagewellen führen.
Martin ist spezialisiert auf das nationale und europäische Datenschutzrecht. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg sowie sein Aufbaustudium zum Master of Laws (LL.M.) im Europarecht in Speyer. Der Rechtsanwalt schrieb seine Masterarbeit über die Einwilligung in der Datenschutz-Grundverordnung. Seit 2018 berät er Mandanten branchenübergreifend im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit.
Martin Röleke ist Certified Information Privacy Professional/Europe (IAPP), zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK), zertifizierter Projektmanager (GPM) und ISO IEC 27001 Auditor (TÜV). Der Jurist ist Dozent an der Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK), wo er betriebliche Datenschutzbeauftragte ausbildet.
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