Beschäftigtendatenschutzgesetz für viertes Quartal 2023 angekündigt
Laut aktueller Datenstrategie der Bundesregierung soll noch dieses Jahr der Beschäftigtendatenschutz neu gesetzlich geregelt werden.
Bei der Kanzlei activeMind.legal berät Martin Röleke branchenübergreifend Mandanten in den Bereichen Datenschutz- und Informationssicherheitsrecht.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere an der Schnittstelle von Datenschutz und IT-Sicherheit. Er berät vornehmlich im Gesundheitsdatenschutz zu diversen Compliance-Vorgaben und begleitet dort unter anderem Forschungs- und komplexe Outsourcing-Vorhaben.
Laut aktueller Datenstrategie der Bundesregierung soll noch dieses Jahr der Beschäftigtendatenschutz neu gesetzlich geregelt werden.
Das Digital-Gesetz soll die digitale Transformation des Gesundheitswesens weiterentwickeln. Die zahlreichen Änderungen werfen aber noch viele datenschutzrechtliche Fragen auf.
Der BGH musste sich mit Art und Dauer einer Einwilligung in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken beschäftigen. Die Richter schufen in beiden Fragen Klarheit.
Der EuGH bezweifelt die Freiwilligkeit von Einwilligungen bei Facebook und erlaubt es nationalen Wettbewerbshütern, unter bestimmten Umständen auch Datenschutzverstöße zu prüfen.
Wenn Arbeitgeber die Privatnutzung von geschäftlichen E-Mailkonten nicht verbieten, können durch verdeckte Einsichtnahme gewonnene Beweise nicht verwendet werden. Stattdessen bejaht das LAG Baden-Württemberg einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers.
Immaterieller Schaden, Schadensersatz und Erheblichkeitsschwelle – der EuGH fällt ein lang erwartetes Urteil. Die nun geschaffene Rechtssicherheit könnte zu größeren Klagewellen führen.
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