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Martin Röleke, LL.M.

Lawyer
Senior Manager
Martin Röleke

Über die Person

Bei der Kanzlei activeMind.legal berät Martin Röleke branchenübergreifend Mandanten in den Bereichen Datenschutz- und Informationssicherheitsrecht.

Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere an der Schnittstelle von Datenschutz und IT-Sicherheit. Er berät vornehmlich im Gesundheitsdatenschutz zu diversen Compliance-Vorgaben und begleitet dort unter anderem Forschungs- und komplexe Outsourcing-Vorhaben.

  • Risikomanagement und Datenschutzfolgenabschätzungen
  • Rechtliche Beratung bei Outsourcing und SaaS Verträgen
  • Beratung bei dem Aufbau von Datenschutz-, Informationssicherheit- und Compliance-Managementsystemen. Darunter KRITIS-Unternehmen nach BSIG und SGB V
  • Datenschutzrechtliche Beratung bei Forschungsvorhaben und klinischen Studien im Gesundheitsbereich
  • Datenschutzrechtliche Beratung bei M&A

  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK)
  • Zertifizierter Projektmanager (GPM)
  • ISO IEC 27001 Auditor (TÜV)
  • Certified Information Privacy Professional/Europe (IAPP)
  • Dozent der IHK Akademie München für Datenschutz, Datensicherheit
  • Mitglied des Expertenpools des EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss)

  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Istanbul, Speyer und Budapest
  • Master of Laws (Speyer) in Staat und Verwaltung in Europa
  • Zulassung als Rechtsanwalt in München

Artikel der Person

EuG prüft EU-U.S. Data Privacy Framework

Das Gericht der Europäischen Union urteilt zur Gültigkeit des EU-U.S. Data Privacy Frameworks und sorgt zumindest kurzfristig für Rechtssicherheit bei Datentransfers in die USA.

Strengere Anforderungen an Betriebsvereinbarungen

Der EuGH stärkt den Datenschutz im Arbeitsverhältnis und klärt, unter welchen Bedingungen Betriebsvereinbarungen und nationale Regelungen als Rechtsgrundlage dienen können.

DSGVO-Reform: Entlastung oder Erosion?

Die EU-Kommission will mit einer Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Regeln für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten erleichtern. Der Vorschlag wirft jedoch einige grundlegende Fragen auf.

Der europäische AI Act (KI-Verordnung)

Die Regulierung künstlicher Intelligenz in der EU – ein kurzer Überblick über die erfassten KI-Systeme und die entsprechenden Verpflichtungen der beteiligten Unternehmen.

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