EuGH: immaterieller Schaden, Unterlassungsanspruch, Schadensbemessung
Für die Praxis sehr relevantes Urteil zur Bagatellgrenze beim immateriellen Schaden, zu Unterlassungsansprüchen auf Basis der DSGVO und zur Schadensbemessung.
Bei der Kanzlei activeMind.legal berät Martin Röleke branchenübergreifend Mandanten in den Bereichen Datenschutz- und Informationssicherheitsrecht.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere an der Schnittstelle von Datenschutz und IT-Sicherheit. Er berät vornehmlich im Gesundheitsdatenschutz zu diversen Compliance-Vorgaben und begleitet dort unter anderem Forschungs- und komplexe Outsourcing-Vorhaben.
Für die Praxis sehr relevantes Urteil zur Bagatellgrenze beim immateriellen Schaden, zu Unterlassungsansprüchen auf Basis der DSGVO und zur Schadensbemessung.
Der EuGH urteilt dazu, ob Empfänger auch genannt werden müssen, wenn sie personenbezogene Daten nur pseudonymisiert erhalten. Der Richterspruch dürfte für reichlich Diskussion sorgen.
Das Gericht der Europäischen Union urteilt zur Gültigkeit des EU-U.S. Data Privacy Frameworks und sorgt zumindest kurzfristig für Rechtssicherheit bei Datentransfers in die USA.
Der EuGH stärkt den Datenschutz im Arbeitsverhältnis und klärt, unter welchen Bedingungen Betriebsvereinbarungen und nationale Regelungen als Rechtsgrundlage dienen können.
Die EU-Kommission will mit einer Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Regeln für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten erleichtern. Der Vorschlag wirft jedoch einige grundlegende Fragen auf.
Der EuGH urteilt zum Begriff der Verarbeitung und den Zielen der DSGVO.
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