EDSA zum Datenschutz bei der Blockchain
Die Leitlinien des Europäische Datenschutzausschusses zeigen eine DSGVO-konforme Nutzung von Blockchain auf. Der Weg dorthin ist allerdings komplex.
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Die Leitlinien des Europäische Datenschutzausschusses zeigen eine DSGVO-konforme Nutzung von Blockchain auf. Der Weg dorthin ist allerdings komplex.
Aktuelle EDSA-Guidelines fordern für die Reichweitenmessung per IP-Erfassung eine Einwilligung, die deutsche DSK widerspricht (zumindest indirekt). Wie sollten Unternehmen sich nun verhalten?
Der EDSA äußert sich zu Verpflichtungen und Kontrollen beim Einsatz von Dienstleistern und Subdienstleistern im Rahmen der Auftragsverarbeitung.
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DSGVO-Bußgelder sollen nach den Wünschen des Europäischen Datenschutzausschusses europaweit einheitlicher verhängt werden. Die neuen Vorgaben könnten für einige Unternehmen ziemlich teuer werden.
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