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Cookies im belgischen Datenschutzrecht

Regeln für Cookies

Das belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation („BIPT/IBPT“) überwacht gemeinsam mit der Datenschutzbehörde die Einhaltung des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation durch Unternehmen. Das Gesetz wurde 2012, 2014 und 2017 geändert, insbesondere um den geänderten EU-Rechtsrahmen für die Telekommunikation umzusetzen.

Demnach, Artikel 122, sek.1 des Gesetztes über die elektronische Kommunikation besagt, dass die Betreiber den gesamten Datenverkehr von Teilnehmern oder Endnutzern vernichten oder diese Daten anonymisieren müssen, sobald die Informationen für die Übermittlung der Mitteilung nichtmehr erforderlich sind. Die Verarbeitung der Daten muss daher streng auf das für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Maß beschränkt werden. Die Verwundung ist nur zulässig, wenn die Person vor dem Setzen von Cookies klar und präzise über den Zweck der Verarbeitung und ihre Rechte, wie das Widerrufsrecht, informiert wurde.

Entwicklungen

Am 17. Dezember 2019 verhängte die belgische Aufsichtsbehörde eine Geldbuße von 15.000 Euro gegen ein Unternehmen, das eine Webseite mit juristischen Informationen betreibt und monatlich ca. 35.000 Nutzer zählt, aufgrund von Verstößen gegen die Verwendung von Cookies.

Die DSB hat diese Geldbuße verhängt, obwohl keine tatsächlichen Beschwerden eingegangen sind. Die Geldbuße wurde wegen unzureichender Informationen über die auf der Webseite eingesetzten Cookies erhoben, und weil die Cookie-Richtlinie nur in englischer Sprache verfügbar war, obwohl die Webseite sich an niederländisch- und französischsprachige Nutzer richtet. Des Weiteren fehlten opt-in Zustimmungen bei bestimmten Arten von Cookies, wie zum Beispiel Analyse-Cookies.

Obwohl die Webseite nach Einwilligung fragt, war die erhaltene Einwilligung nicht ausdrücklich und eindeutig genug. Laut der DSB, sollten Cookies so kategorisiert werden, dass die Nutzer ihre Einwilligung unabhängig und nur für bestimme Kategorien geben können. Es gab keine Möglichkeiten, das Widerrufsrecht auf einfache und klare Art und Weise durchzusetzen.

Die DSB bestätigte, dass sie mit diesem Bußgeld ein Beispiel für die strengere Durchsetzung von Cookie-Verletzungen in der Zukunft geben will.

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