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Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung gemäß französischem Datenschutzrecht

Gemäß Art. 36 sieht das Gesetz zur Erhaltung des Kulturerbes (code du patrimoine) Regelungen hinsichtlich der Sicherheit der Datenverarbeitung zu den in Art. 89 DSGVO genannten Zwecken, sowie hinsichtlich Aufbewahrungs- und Löschfristen, vor.

Nach Art. 32 III al. 2 müssen keine Informationspflichten erfüllt werden, wenn die Daten nachträglich zu Zwecken gemäß Art. 89 DSGVO verarbeitet werden.

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