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Sensible Daten im italienischen Datenschutzrecht

Erhebliches öffentliches Interesse

Artikel 2-sexies(2)(a-z) des italienischen Datenschutzgesetzes legt fest, was die Gründe des “erheblichen öffentlichen Interesses” gemäß Artikel 9(2)(g) DSGVO sind. Dazu gehören beispielsweise der Zugang zu Verwaltungsdokumenten und Bürgerrechten; Staatsbürgerschaft, Einwanderung, Asyl, Bedingung des Ausländers und Flüchtlings, Eigenschaft des Flüchtlings, Überwachung von Studien, Pharmakovigilanz, Genehmigung für das Inverkehrbringen und Einfuhr von Arzneimitteln und anderen gesundheitsbezogenen Produkten.

Genetische, biometrische und gesundheitliche Daten

Artikel 2-septies des italienischen Datenschutzgesetzes legt fest, wie die italienische Datenschutzbehörde (Garante) die Schutzmaßnahmen für die Verarbeitung von genetischen, biometrischen und gesundheitlichen Daten ergreifen soll, die mindestens alle zwei Jahre erteilt werden müssen. Dazu gehören Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselungs- und Pseudonymisierungstechniken, Minimierungsmaßnahmen, Zugangskontrollen und andere Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Rechte der betroffenen Personen erforderlich sind.

Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 2 des italienischen Datenschutzgesetzes legt die Grundsätze für die Verarbeitung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten fest. Grundsätzlich dürfen diese Daten nur verarbeitet werden, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Diese Bestimmung führt auch die Beispiele auf, bei denen strafrechtliche Daten verarbeitet werden können: die Erfüllung von Verpflichtungen und die Ausübung von arbeitsrechtlichen Rechten; die Erfüllung der Vermittlungspflichten zur Beilegung von Zivil- und Handelsstreitigkeiten; und die Beurteilung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts vor Gericht.

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