Informationspflichten auch bei pseudonymisierten Daten?
Der EuGH urteilt dazu, ob Empfänger auch genannt werden müssen, wenn sie personenbezogene Daten nur pseudonymisiert erhalten. Der Richterspruch dürfte für reichlich Diskussion sorgen.
Nadine Goetz ist Studentin der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU). Im Rahmen ihres Schwerpunktbereichs „Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht“ spezialisiert sie sich auf das Beihilfe- und Vergaberecht, das Recht der öffentlichen Wirtschaft, sowie umwelt- und klimaschutzrechtliche Inhalte. Bei activeMind.legal sammelt sie erste Berufserfahrungen und unterstützt die Mitarbeiter der Kanzlei bei der Recherche und Bearbeitung datenschutzrechtlicher Fragen.
Der EuGH urteilt dazu, ob Empfänger auch genannt werden müssen, wenn sie personenbezogene Daten nur pseudonymisiert erhalten. Der Richterspruch dürfte für reichlich Diskussion sorgen.
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