EuGH stärkt Regulierung digitaler Dienste
Das Host-Provider-Privileg entfällt bei algorithmischer Inhaltssteuerung auf Plattformen – bei gleichzeitig zulässigen Regulierungen der Mitgliedsstaaten.
Bei der Kanzlei activeMind.legal berät Martin Röleke branchenübergreifend Mandanten in den Bereichen Datenschutz- und Informationssicherheitsrecht.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere an der Schnittstelle von Datenschutz und IT-Sicherheit. Er berät vornehmlich im Gesundheitsdatenschutz zu diversen Compliance-Vorgaben und begleitet dort unter anderem Forschungs- und komplexe Outsourcing-Vorhaben.
Das Host-Provider-Privileg entfällt bei algorithmischer Inhaltssteuerung auf Plattformen – bei gleichzeitig zulässigen Regulierungen der Mitgliedsstaaten.
Wichtiges EuGH-Urteil zum Umgang mit rechtsmissbräuchlichen Auskunftsersuchen sowie den Konsequenzen einer Verletzung des Auskunftsrechts.
BAG bestätigt LAG Düsseldorf zur Google-Recherche im Bewerbungsverfahren hinsichtlich Rechtsgrundlage, Information des Betroffenen und Schadensersatzansprüchen.
Für die Praxis sehr relevantes Urteil zur Bagatellgrenze beim immateriellen Schaden, zu Unterlassungsansprüchen auf Basis der DSGVO und zur Schadensbemessung.
Der EuGH urteilt dazu, ob Empfänger auch genannt werden müssen, wenn sie personenbezogene Daten nur pseudonymisiert erhalten. Der Richterspruch dürfte für reichlich Diskussion sorgen.
Das Gericht der Europäischen Union urteilt zur Gültigkeit des EU-U.S. Data Privacy Frameworks und sorgt zumindest kurzfristig für Rechtssicherheit bei Datentransfers in die USA.
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