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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach polnischem Recht

DSFA-Liste der polnischen Aufsichtsbehörde

Die polnische Aufsichtsbehörde hat einen Vorschlag für die Liste der Verarbeitungstätigkeiten veröffentlicht, für die eine DSFA erforderlich ist. Die Detailliste enthält z.B.:

  • Beurteilung oder Bewertung, einschließlich Profilerstellung und Vorhersage (Verhaltensanalyse) für Zwecke, die negative rechtliche, physische, finanzielle oder andere Auswirkungen auf eine Person haben können
  • Automatisierte Entscheidungsfindung, die zu rechtlichen, finanziellen oder ähnlichen wesentlichen Ergebnissen führt
  • Verarbeitung spezieller Kategorien von personenbezogenen Daten, die Verurteilungen und Rechtsverstöße betreffen

Die vorgeschlagene Liste enthält viele Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel:

  • Überwachung von Arbeitszeiten und IT-Systemen
  • Verarbeitung der biometrischen Daten der Mitarbeiter
  • Systeme zur Beurteilung der Mitarbeiterproduktivität und -bewertung

Die vollständige Liste (auf Polnisch) ist verfügbar unter:

https://giodo.gov.pl/pl/file/13366:

Inoffizielle Übersetzung in Englisch: https://iapp.org/media/pdf/resource_center/Mandatory-DPIA-Poland-klattorneys.pdf.

Richtlinien der Aufsichtsbehörden

Richtlinien zur DSFA (auf Polnisch) sind verfügbar unter:

https://uodo.gov.pl/data/filemanager_pl/706.pdf und

https://www.uodo.gov.pl/data/filemanager_pl/707.pdf.

Vorherige Konsultation

Das Antragsformular (auf Polnisch) zur vorherigen Konsultation (Art. 36 DSGVO) finden Sie unter: https://www.uodo.gov.pl/pl/127/219.

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